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Verstöße gegen das Waffengesetz: Teil I:
Ein 17-jähriger, in Geretsried wohnhafter Iraker, hatte bei einer Kontrolle an der „Böhmwiese“ in Geretsried die Softairpistole eines 15-jährigen Mannheimers, welcher offenbar in der Gegend im Urlaub oder zu Besuch war, im Hosenbund stecken.
Zudem konnte bei den Minderjährigen Alkohol und Tabak fest- und sichergestellt werden. Die Pistole wurde ebenfalls sichergestellt. Bei der Pistole muss noch eine Überprüfung hinsichtlich der Klassifizierung vollzogen werden.
Teil II:
Ein Strafverfahren gegen einen 24-jährigen Geretsrieder wurde eingeleitet, nachdem dieser am 13.08.2016 gegen 11:00 Uhr bei einer Kontrolle im Bereich Geretsried / Schwaigwall eine Schreckschusswaffe mit PTB-Kennzeichnung mit sich führte.
Den erforderlichen Waffenschein hierfür besitzt er nicht.
Hier ist das Führen der Waffe verboten, der bloße Besitz erfordert lediglich die Volljährigkeit.
Zuvor wurden telefonisch mehrere Schüsse in diesem Bereich gemeldet.
Polizei Geretsried | Bei uns veröffentlicht am 15.08.2016
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