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Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz
Bei einer Routinekontrolle am Vormittag des 01.03.2012 wurde in Geretsried ein 24jähriger Geretsrieder mit seinem Kleinkraftrad angehalten. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, daß der Versicherungsvertrag für das Fahrzeug erloschen war. Am Fahrzeug war noch das alte schwarze Versicherungskennzeichen angebracht. Die Weiterfahrt wurde deshalb unterbunden.
Ein fehlender Versicherungsvertrag stellt ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar und kann mit Geldstraße oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Üblicherweise sind diese Verträge für einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen und enden meist Ende Februar. In diesen Fällen ist vor der Nutzung des Fahrzeugs ein neuer Vertrag abzuschließen und das gültige Versicherungskennzeichen anzubringen. Die ab 01.03.2012 gültigen Kennzeichen sind in blauer Farbe.
Nutzer dieser (zulassungsfreien, aber versicherungspflichtigen) Fahrzeuge werden gebeten, dies zu beachten.
Polizei Geretsried | Bei uns veröffentlicht am 02.03.2012 | Aktualisiert am 02.03.2012
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